Entscheidungen zu § 14d AWG 2002

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2024/9/23 W139 2299106-1

Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Am 16.09.2024 stellte die XXXX , vertreten durch Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG (in der Folge Antragstellerin), den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit den Anträgen auf Nichtigerklärung der Ausschreibung bzw. einzelner Bestimmungen der Ausschreibung im Umfang des Loses 5, auf Akteneinsicht, auf Durchführung einer... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 23.09.2024

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