Entscheidungen zu § 14c Abs. 2 AWG 2002

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2024/9/11 W134 2298339-1

Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 30.08.2024, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung vom 20.08.2024, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausge... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.09.2024

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