Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 6. 6. 1995 wies die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter den Antrag der Klägerin auf Gewährung der Invaliditätspension mit der
Begründung: ab, dass sie nicht invalid im Sinne des Gesetzes sei. Das Erstgericht wies auch im zweiten Rechtsgang das von der Klägerin dagegen erhobene und auf die Gewährung einer Invaliditätspension ab 1. 9. 1994 gerichtete Klagebegehren ab. Es stellte im Wesentlichen fest, dass die Klägerin keinen Beruf er... mehr lesen...