Norm: ASGG §45
Rechtssatz: Getrennte Bewertung der nicht in tatsächlichem und rechtlichem Zusammenhang stehende Ansprüche. Getrennte Bewertungsaussprüche für Entscheidungen als Berufungsgericht und als Rekursgericht. Entscheidungstexte 9 ObA 50/89 Entscheidungstext OGH 15.03.1989 9 ObA 50/89 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...