Norm: Auslieferungsvertrag Österreich - Polen Art12ARHG §70 Abs2Eur Auslieferungsübk Art14 Abs3
Rechtssatz: Art 14 Abs 3 Eur Auslieferungsabk und Art 12 Auslieferungsvertrag Österreich - Polen gestatten - ähnlich der Bestimmung des § 70 Abs 2 ARHG - die Verfolgung und Aburteilung der ausgelieferten Person auch in dem Falle, daß die ihr zur Last gelegte Handlung während des Verfahrens rechtlich anders gewürdigt wird, sofern die Tatbestandsmerk... mehr lesen...
Gründe: Der am 19.Mai 1934 geborene Kaufmann Adalbert R***** wurde mit dem angefochtenen Urteil der Verbrechen der Untreue als Beteiligter durch sonstigen Tatbeitrag nach den §§ 12, dritter Fall, 153 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB (Punkt I des Urteilssatzes), des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1, Abs. 3 und § 15 StGB (Punkt II/1/a und b sowie II/2/b und c) und des Mißbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter durch sonstigen Ta... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17.April 1930 geborene derzeit beschäftigungslose Kaufmann Georg U*** des Verbrechens des Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB sowie des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt, weil er in Wien I./ mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich bzw. die von ihm als Geschäftsführer vertretene "Ö*** Z***, Z***- & Z***-Gesellschaft mbH" unrechtmäßig zu bereichern, dur... mehr lesen...
Norm: ARHG §70 Abs2
Rechtssatz: Eine zufolge § 70 Abs 2 ARHG zulässige rechtliche Umqualifizierung der Tat kann durchaus bereits vom Ankläger vorgenommen werden. Entscheidungstexte 12 Os 134/86 Entscheidungstext OGH 20.11.1986 12 Os 134/86 Veröff: SSt 57/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0087155... mehr lesen...