Entscheidungsgründe: Die Klägerin hatte zuerst als Vertragsbedienstete des Bundes vom 26. 5. 1993 bis 31. 12. 1993 ein befristetes Dienstverhältnis und war im Bundesministerium für Arbeit und Soziales tätig. Dieses Dienstverhältnis wurde schließlich bis 30. 6. 1995 verlängert. Ihr Arbeitsbereich im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Sektion III Abteilung 3 umfasste rechtliche Angelegenheiten des Arbeitsmarktservice, des Datenschutzes, grundsätzliche legistische Fragen... mehr lesen...
Norm: AMSG §54AMSG §63AMSG §64
Rechtssatz: Im Rahmen der Übergangsregelung des § 63 AMSG ist auf die vom Arbeitsmarktservice übernommenen Vertragsbediensteten das VBG anzuwenden. Entscheidungstexte 8 ObA 241/01a Entscheidungstext OGH 07.03.2002 8 ObA 241/01a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116199 ... mehr lesen...