Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt die Rückzahlung einer vom Arbeitsmarktservice Wien für die Einstellung eines Dienstnehmers im Rahmen der Eingliederungsbeihilfe-Aktion „Come Back" erbrachten Förderung. Rückforderungsgrund sei die Nichtvorlage der Endabrechnung zur Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung. Das Erstgericht gab der Klage statt. Dabei ging es im Wesentlichen von folgenden Feststellungen aus: Am 13. 11. 2002 beantragte die G***** KEG, deren persönl... mehr lesen...
Norm: AMSG §38 Abs2
Rechtssatz: Die Aufrechnungsbeschränkung des § 38 Abs 2 AMSG gilt lediglich für Individualbeihilfen und lässt sich auf ein Unternehmen, das Förderungen bezieht, nicht übertragen. Entscheidungstexte 6 Ob 118/07g Entscheidungstext OGH 21.06.2007 6 Ob 118/07g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...