Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Bf. ist seit März 1980 als Hausangestellte bei ein und demselben Dienstgeber beschäftigt. Aus Anlaß der Geburt ihres ersten Kindes bezog sie vom 21. April bis 11. August 1983 Wochengeld und sodann bis 16. Juni 1984 Karenzurlaubsgeld. Im Anschluß daran nahm sie ihre Tätigkeit wieder auf und arbeitete bis zum Beginn des Beschäftigungsverbots für werdende Mütter aus Anlaß der zu erwartenden Geburt ihres zweiten Kindes (das war der 2. August 19... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungMuttSchG §§24 fAlVG §14MuttSchG §15AlVG §26AlVG §56 Abs1AlVG §58
Leitsatz: Abweisung eines Antrags auf Zuerkennung von Karanzurlaubsgeld
mangels Erfüllung der Anwartschaft; gleichheitswidrige Auslegung
der §§26 und 14 ArbeitslosenversicherungsG dahingehend, daß die
Zeit, währ... mehr lesen...