Nach der Aktenlage beantragte B am 17. März 1992 beim Arbeitsamt Angestellte (Wien) unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars die Gewährung von Notstandshilfe. In diesem Formular führte er als "Nettoeinkommen" seiner Ehegattin als kaufmännischer Angestellter der Beschwerdeführerin S 16.000,-- an. Die Beschwerdeführerin bezifferte in einer im Akt erliegenden "Lohnbestätigung (zur Vorweisung beim Arbeitsamt)" vom 25. März 1992 den "Bruttobarlohn" der Ehegattin des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs2;AlVG 1977 §44;AlVG 1977 §46 Abs2;AlVG 1977 §46 Abs4;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;
Rechtssatz: Die Ersatzpflicht einer dritten Person nach § 25 Abs 2 AlVG wegen "falscher Angaben" setzt unter anderem voraus, daß sie "HIEDURCH" (dh durch die - gegenüber dem Arbeitsamt gemachten - falschen Angaben) ... mehr lesen...