Mit Bescheid der Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Graz vom 15. September 1999 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers vom 23. Juni 1999 auf Zuerkennung der Notstandshilfe gemäß § 33 i.V.m. den §§ 38, 7 und 12 AlVG mangels Arbeitslosigkeit keine Folge gegeben. In der Begründung: dieses Bescheides wird u.a. ausgeführt, der Beschwerdeführer sei Geschäftsführer und Gesellschafter der G-Betriebsgesellschaft m.b.H. und bei der Autohaus K.-Gesellschaft m. b.H. Es liege d... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36a Abs5;AlVG 1977 §36a Abs6;AlVG 1977 §36b Abs2;AlVG 1977 §36c Abs6;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 36c Abs. 6 AlVG 1977 ist, dass "der Leistungsbezieher" (oder ein Angehöriger/Lebensgefährte) keine Nachweise nach § 36a Abs. 5 und § 36b Abs. 2 AlVG 1977 vorlegt bzw. keine Erklärung nach § 36a Abs. 6 und... mehr lesen...