Entscheidungsgründe: I.1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B722/96 eine Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrundeliegt: Der Beschwerdeführer stellte, nachdem er seinen Arbeitsplatz verloren hatte, am 30. Oktober 1995 bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Innsbruck einen Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Diese wies den Antrag mit Bescheid vom 15. November 1995 gemäß §7 Abs1 Z1 iVm §12 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG),... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art140 Abs5 / FristsetzungB-VG Art140 Abs6AlVG §36aAlVG §36bAlVG §12
Leitsatz: Gleichheitswidrigkeit der Regelungen des AlVG betreffend ein
zwingendes Anknüpfen an frühere Einkommen- bzw Umsatzsteuerbescheide
bei Beurteilung der Überschreitung der einem Arbeitslosenbezug nicht
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