Norm: NTG §2NTG §3
Rechtssatz: Jene Verrichtungen, die zwar von ungewöhnlichem Umfang, besonderer Schwierigkeit und Verantwortlichkeit oder mit besonderem Zeitaufwand verbunden sind, ihrer Art nach jedoch gewöhnlich mit der Verfassung einer rechtsgeschäftlichen Urkunde verbunden sind, durch die Erhöhung der Wertgebühr gemäß § 3 Abs 1 NTG abgegolten. Entscheidungstexte 1 Ob 597/93 Entsch... mehr lesen...
Norm: NTG §3
Rechtssatz: Der im § 3 NTG der Erhöhung der Wertgebühr vorausgesetzte "ungewöhnliche Umfang" bezieht sich nicht auf den Wert des Gegenstands, sondern auf die Weitläufigkeit der Tätigkeit, also etwa langwierige Verhandlungen mit den Parteien, Klärung undurchsichtiger Rechtsverhältnisse, auch mehrfache Umarbeitung der Urkunde und ähnliche arbeitserschwerende Umstände; besondere Schwierigkeit oder Verantwortlichkeit ist dagegen anzune... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist südkoreanischer Staatsbürger. Er wurde 1986 mit Elfriede B***** über den Ankauf der Eigentumswohnung Wien 1., Hoher Markt, Marc Aurelstraße 2, top.27, einig. Der Kaufpreis sollte vom Beklagten im Kreditweg beschafft werden. Der Beklagte beauftragte seinen Cousin W*****, einen österreichischen Staatsbürger, mit der weiteren Abwicklung dieses Rechtsgeschäftes und verreiste nach Südkorea. Da die Verkäuferin vom Käufer den Kaufpreis so bald wie ... mehr lesen...
Norm: NTG §3NTG §7 Satz2
Rechtssatz: Wird ein inhaltsgleicher Kaufvertrag zweimal abgeschlossen, kann nicht die Errichtung von Urkunden über zwei voneinander völlig unabhängige Rechtsgeschäfte honoriert werden, weil ja in Wirklichkeit nur ein Rechtsgeschäft beurkundet werden sollte. In analoger Anwendung des § 7 2.Satz NTG ist in einem solchen Fall eine Erhöhung der Wertgebühr nach § 3 NTG vorgesehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: NTG §3NTG §7
Rechtssatz: Schlägt ein Notar zur schnelleren Übermittlung des Kaufschillings an die Verkäuferin (die Erwirkung der Genehmigung nach dem AusländergrunderwerbsG für den Käufer hätte längere Zeit in Anspruch genommen) den Vertragsparteien vor, es möge zwischenzeitig ein österreichischer Treuhänder als Käufer auftreten, der nach Erwirkung der Genehmigung an den ausländischen Käufer weiter zu veräußern hat, wobei er darauf aufmer... mehr lesen...