Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit einem am 04.05.2021 beim Handelsgericht Wien eingebrachten, nicht von einem Rechtsanwalt unterschriebenen Schriftsatz brachte der nunmehrige Beschwerdeführer eine Klage über 3.500,-- EUR ein, die dort zu Zl. XXXX protokolliert wurde. 2. Mit Beschluss vom 05.05.2021, dem Beschwerdeführer zugestellt am 10.05.2021, wurde die Klageschrift diesem gemäß § 85 Zivilprozessordnung (ZPO) zur Verbesserung durch Unterfertigung durch einen Rechtsanw... mehr lesen...