Begründung: Die betreibenden Parteien beantragten beim Erstgericht die Zwangsversteigerung einer Liegenschaftshälfte des Verpflichteten aufgrund eines schon rechtskräftig für Österreich für vollstreckbar erklärten Versäumnisurteils samt Kostenfestsetzungsbeschluss sowie eines Endurteils eines deutschen Amtsgerichts und die Vollstreckbarerklärung der zuletzt genannten Entscheidung. Das Erstgericht erklärte zunächst nur diesen Exekutionstitel für vollstreckbar. Die diesen Beschluss ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei stellte den Antrag, das von ihr gegen den Verpflichteten erwirkte Teil-Versäumnisurteil des Amtsgerichtes Halle-Saalekreis vom 14. 4. 1997 für vollstreckbar zu erklären. Dieser Antrag ist mit dem Antrag auf Bewilligung der Exekution nach § 354 EO sowie der Fahrnis- und der Forderungsexekution nach § 294a EO zur Hereinbringung der Kosten des Antrages verbunden. Die betreibende Partei stellte den Antrag, das von ihr gegen den Verpflichteten erwi... mehr lesen...
Begründung: Mit Protokollarantrag vom 11. 5. 1998 beantragte der Betreibende zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von S 493.022,24 gegen den Verpflichteten, seinen Vater, die Bewilligung der Forderungsexekution nach § 294 EO. Als Exekutionsantrag ist im Formblatt Antr 2 ein Vergleich des Landesgerichtes Salzburg vom 19. 10. 1987 mit Vollstreckbarkeitsbestätigung vom selben Tag angeführt. Mit Protokollarantrag vom 11. 5. 1998 beantragte der Betreibende zur Hereinbringu... mehr lesen...
Die betreibende Partei Republik Österreich stellte mit dem am 12. 11. 1981 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz den Antrag, ihr auf Grund des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Landstraße, vom 20. 4. 1979, Pst. 16403- Ls/78, und des Berufungsbescheides des Amtes der Wiener Landesregierung vom 14. 5. 1981 die Forderungsexekution zur Hereinbringung eines Betrages von (restlich) 6350 S zu bewilligen. Straferkenntnis und Berufungsbescheid t... mehr lesen...
Die betreibende Gläubigerin Firma K., Export - Import, Z., beantragte unter Berufung auf das Abkommen vom 18. März 1960 zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen in Handelssachen, BGBl. Nr. 115/1961, auf Grund des Schiedsspruches der Außenhandelsarbitrage bei der Bundeswirtschaftskammer in Belgrad vom 20. Mai 1962 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Fo... mehr lesen...