Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Dem vorliegenden Verwaltungsakt liegt das Grundverfahren vor dem Landesgericht (in Folge auch LG) XXXX zu GZ XXXX zugrunde, in welchem die nunmehrige Beschwerdeführerin (in Folge auch BF) als Zweitbeklagte auftrat. 2. Mit Beschluss des LG XXXX vom 28.11.2016 wurde dem Kläger des Grundverfahrens Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs 1 Z 1 lit a und c ZPO bewilligt. Mit weiterem Beschluss des LG XXXX vom 28.09.2017 wurden die ... mehr lesen...