Beachte Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde eingestellt; VwGH vom 28.03.2001, Zl.: 2001/04/0033-5 Rechtssatz: Der Oö. Verwaltungssenat geht davon aus, dass im Sinne der allgemeinen Bestimmungen über das Nachprüfungsverfahren gemäß § 58 Abs.1 und § 61 Oö. VergG in der vorzitierten Fassung - im Folgenden Oö. Vergabegesetz genannt - auch ein wie vom BAV P. bezeichnetes Anbot (eine Ausschreibung) im Sinne des 2. Hauptstückes des genannten Gesetzes als Entscheidung zu verstehe... mehr lesen...