Begründung: Die nun betreibende Partei hatte gegen die nun verpflichtete Partei die Mietzins- und Räumungsklage mit dem Vorbringen eingebracht, diese habe zwei Geschäftsräume gemietet und trotz Fälligkeit und qualifizierter Mahnung Hauptmietzinse und Betriebskosten nicht bezahlt. Das gegen die nun verpflichtete Partei am 22. Juni 2006 ergangene Versäumungsurteil wurde dieser am 27. Juni 2006 zugestellt. Am 23. Februar 2007 langte der (am Tag zuvor zur Post gegebene) Antrag der bet... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung § 29 Abs 2 MRG idF des 3. WÄG ließ eine Befristung eines Mietverhältnisses für die Dauer einer konkreten Ausbildung zu, wenn in dem Mietvertrag schriftlich vereinbart worden war, dass er mit Beendigung oder Abbruch der Ausbildung erlösche (RIS-Justiz RS0070377; RS0107968). Die zusätzlichen zeitlichen Befristungen, die § 29 Abs 2 MRG regelte, im konkreten Fall, also den Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Abschl... mehr lesen...