Entscheidungsgründe: Über das Vermögen einer mit der Süßwarenerzeugung befaßten GesmbH wurde am 19. 5. 1994 das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Die spätere Gemeinschuldnerin war bis 31. 5. 1993 Hauptmieterin einer Betriebsliegenschaft samt Fabrikshalle. Bestandgeberin war die Klägerin als Eigentümerin der Liegenschaft. Der von der späteren Gemeinschuldnerin zu bezahlende monatliche Nettobestandzins betrug S 207.000. Über Wunsch der spätere... mehr lesen...