Die Klägerin vermietete im Jahre 1959 ihre Eigentumswohnung im Hause Graz, S-Gasse 6/11, an den Beklagten, der ihr gleichzeitig eine BUWOG-Wohnung in Graz, T-Straße 68 zur Verfügung stellte. Die Klägerin unterfertigte dabei hinsichtlich ihrer Eigentumswohnung zwei vom Beklagten verfaßte, mit 4. Mai und 30. September 1959 datierte schriftliche Mietverträge. Die Klägerin begehrte mit der am 28. August 1974 eingebrachten Klage die Feststellung der Nichtigkeit des zwischen ihr und dem B... mehr lesen...
Der Kläger war bis zu seinem Tode am 21. August 1968 Alleineigentümer des Grundstückes Nr 3 der EZ 23 Katastralgemeinde B, dem die Grundstücke Nr 431 und 432 (früher Nr 150) der EZ 30 Katastralgemeinde B (Haus B Hauptplatz Nr 6) benachbart sind, die im Alleineigentum der Brigitte P, der Schwester des Beklagten, stehen. Der Zugang zu diesen beiden Grundstücken ist durch einen zum Haus der Brigitte P gehörigen Arkadengang, die Zufahrt hingegen nur über das Grundstück Nr 3 möglich. Am 2.... mehr lesen...