Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Unwirksamkeit der Kündigungen zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist zur Rechtsrüge der Revisionswerberin, es hätten zwei voneinander getrennte Arbeitsverhältnisse der Beklagten mit de facto verschiedenen Arbeitgebern vorgelegen, auszuführen, daß sich die Revisionswerberin ... mehr lesen...