Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 30 Abs 2 Satz 3 MRG kann der Vermieter, der das Miethaus durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden erworben hat, aus dem Grund des § 30 Abs 2 Z 8 MRG nur kündigen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Erwerbung und dem Kündigungstermin mindestens 10 Jahre liegen. Diese Bestimmung, die Spekulationskäufe verhindern will, ist auch auf Eigentumswohnungen anzuwenden (SZ 51/151; EvBl 1983/103; EvBl 2000/13). Lediglich auf den Erste... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer des Wiener Mietshauses, in welchem die Mutter der Beklagten bis zu ihrem Tod am 24.4.1991 Hauptmieterin einer Wohnung war. Die Beklagte lebte von Geburt an bis Ende des Jahres 1994 in dieser Wohnung. Die Enkelin der verstorbenen Mutter der Beklagten und Nichte der Beklagten zog zu Beginn des Schuljahres 1990/91 in die Wohnung ein, weil sie wegen familiärer Probleme die elterliche Wohnung verlassen wollte und sich die Gelegenheit bot, bei ih... mehr lesen...
Am 15. 8. 1976 mieteten der Antragsteller und seine Ehefrau von den Eigentümern eines Hauses die ehemals Teil des als Arztordination in Verwendung gestandenen Bestandgegenstandes bildende Wohnung mit 42 m2 Nutzfläche zum Hauptmietzins von monatlich 2000 S und vereinbarten, daß dieser Hauptmietzins wertgesichert zu entrichten sei. Am 7. 5. 1982 leitete der Antragsteller allein bei Gericht das besondere Verfahren nach § 37 Abs. 1 Z 8 MRG mit seinem Begehren ein, das Bezirksgericht wol... mehr lesen...