Begründung: Die Klägerin machte in ihrer Klage einen Mietzinsrückstand von (einschließlich Oktober 2001) S 51.610 sA geltend und begehrte vom Beklagten weiters die Räumung des Bestandobjekts. Sie stützte ihr Räumungsbegehren auf eine mit dem Beklagten am 7. 9. 2001 geschlossene Vereinbarung und vorsichtsweise auch auf § 1118 ABGB. Die Klage wurde dem Masseverwalter im am 5. März 2001 über das Vermögen des Beklagten eröffneten Konkursverfahren zugestellt. Das Erstgericht erklärte da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des zuständigen Bezirksgerichtes vom 27. 1. 1997 wurde über das Vermögen des Gemeinschuldners das Konkurs- und Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, das Verfahren als geringfügig bezeichnet und vorerst keine die Eigenverwaltung beschränkende Regelung getroffen. Mit Beschluss vom 2. 7. 1997 bestellte das Konkursgericht den Kläger zum Masseverwalter und beschränkte dessen Geschäftskreis auf die Geltendmachung der Ansprüche der Masse gegenüber d... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluss vom 6. 12. 1996 das Konkursverfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldnerin war gemeinsam mit ihrem Ehegatten, dem Zweitrevisionsrekurswerber, Mieterin einer Wohnung, die einerseits als Ehewohnung und andererseits als Sitz des von der Gemeinschuldnerin betriebenen Transportunternehmens diente. Mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 18. 12. 1996 (ON 10) wurde die Schließung des gemei... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des Dr. Helmut S*** wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 6. September 1989, GZ 6 S 97/89-2, das Konkursverfahren eröffnet und Dr. Herbert H*** zum Masseverwalter bestellt. Mit dem am 15. Oktober 1990 in Rechtskraft erwachsenen Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 31. Juli 1990 wurde der Konkurs nach rechtskräftiger Bestätigung des am 26. Jänner 1990 angenommenen Zwangsausgleiches gemäß § 157 Abs. 1 KO aufgehoben. Mit der Behauptung, daß ... mehr lesen...
Mit Vertrag vom 13. 5. 1976 übergab die klagende Partei an die Firma M-Modelle Textilhandelsgesellschaft mbH, Salzburg, das Geschäftslokal Nr. 2 im Hause R-Straße 6 zur "Nutzung"; die zwischen 1. und 3. eines jeden Monates fällig werdende "Nutzungsgebühr" betrug bis 31. 3. 1981 26 451.54 S, ab 1. 4. 1981 27 561.54 S. Am 30. 4. 1981 bestand ein Mietzinsrückstand von 60 078.13 S. Am 8. 5. 1981 wurde über das Vermögen der Firma M-Modelle Textilhandelsgesellschaft mbH zu S 36/81 des Erstg... mehr lesen...
Die Eltern des Klägers verpachteten mit den Pachtverträgen vom 9. April 1961, 14. Juli 1966 und 30. August 1965 an die Firma M OHG die Grundstücke 493, 494, 366 und 356 der KG N. Die Pachtzinse waren jeweils bis zum 15. Jänner jährlich im vorhinein zu entrichten. Es wurde eine Wertsicherung sowie die Verzehnfachung bei tatsächlicher Inanspruchnahme (Ausbeutung) vereinbart. Auf das Grundstück356 wurde im Sommer 1973 großflächig Aushubmaterial aufgeschüttet. Der für das Jahr 1974 zu lei... mehr lesen...