Mit rechtskräftigem Bescheid des Landeshauptmannes für Kärnten vom 2. 7. 1968 samt Nachtragsbescheid vom 23. 12. 1968 wurde ua auch die Liegenschaft EZ 332 KG W samt den darauf befindlichen Baulichkeiten aus dem Eigentum des Antragsgegners gemäß § 99 Luftfahrtgesetz (LuftFG) in Verbindung mit § 17 Eisenbahnenteignungsgesetz (EisbEG) zugunsten der Antragstellerin dauernd enteignet. Da sich die Parteien über die Höhe der hiefür zu leistenden Entschädigung nicht einigen konnten, beantrag... mehr lesen...