Der Beklagte Richard S war Geschäftsführer der Firma Richard S Gesellschaft m.b.H., die unter der Etablissementbezeichnung "Die Schallplatte Wien" in Wien 1, K-Straße 6, Handel mit Schallplatten betrieb. Vor Gründung dieser Gesellschaft m.b.H. war der Beklagte Angestellter, als Einzelkaufmann war er niemals tätig. Die Richard S Gesellschaft m.b.H. bezog von der klagenden Partei Schallplatten und schuldete ihr schließlich den Betrag von 143 893.62 S. Der klagenden Partei und ihrem Buch... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte auf Grund eines von der klagenden Partei vorgelegten, ursprünglich blanko begebenen Wechsels vom 7. Oktober 1969, lautend auf den Betrag von 1.151.064.29 S, einen von der klagenden Partei beantragten Wechselzahlungsauftrag gegen den Beklagten, der im Wechsel als Bezogener genannt ist. Angenommen war dieser Wechsel jedoch nicht vom Beklagten, sondern von der "Sch GmbH" worden, für die Hildegard W unterschrieben hatte, die vom 20. September 1965 bis 10. Jänner... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den beantragten Wechselzahlungsauftrag gegen beide Beklagte erlassen. Der Wechselzahlungsauftrag wurde dem Zweitbeklagten am 7. September, dem Erstbeklagten am 10. September 1962 zugestellt. Die von den beiden Beklagten gemeinsam durch ihren Vertreter am 11. September 1962 bei Gericht eingebrachten Einwendungen gegen den Wechselzahlungsauftrag hat das Erstgericht hinsichtlich des Zweitbeklagten als verspätet zurückgewiesen. Der dagegen erhobene Rekurs des Zweitbe... mehr lesen...