Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei mit Beschluss vom 21. August 2001 im führenden Akt AZ 6 E 77/01y die Fahrnisexekution sowie die Exekution durch Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung einer Liegenschaft zur Hereinbringung von 3 Mio. S (= 218.018,50 EUR) sA aufgrund eines rechtskräftigen Wechselzahlungsauftrags (WZA). Fahrnisexekution und Zwangsverwaltung werden nunmehr in getrennten Verfahren geführt Mit Beschluss vom 13. September 2001 bewilligte der... mehr lesen...