Norm: SchG Art59aZPO §552ZPO §559
Rechtssatz: Als Einwendung im Sinne der §§ 552, 559 ZPO, Art 59 a SchG ist das Vorbringen der rechtserzeugenden Tatsachen maßgeblich und es kann nicht erforderlich sein, daß diese bis in Einzelheiten vollständig vorgebracht werden. Entscheidungstexte 5 Ob 8/75 Entscheidungstext OGH 25.02.1975 5 Ob 8/75 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den beantragten Wechselzahlungsauftrag gegen beide Beklagte erlassen. Der Wechselzahlungsauftrag wurde dem Zweitbeklagten am 7. September, dem Erstbeklagten am 10. September 1962 zugestellt. Die von den beiden Beklagten gemeinsam durch ihren Vertreter am 11. September 1962 bei Gericht eingebrachten Einwendungen gegen den Wechselzahlungsauftrag hat das Erstgericht hinsichtlich des Zweitbeklagten als verspätet zurückgewiesen. Der dagegen erhobene Rekurs des Zweitbe... mehr lesen...
Die Klägerin hat einen Wechsel an eigene Order auf die Beklagte gezogen. Der Wechsel wurde von der Ausstellerin nicht firmenmäßig von den beiden Liquidatoren, sondern nur von einem der Liquidatoren und von einem gewissen G. i. V. des zweiten Liquidators gefertigt. Die Vollmacht, auf Grund deren der Anwalt der Klägerin diesen Wechsel eingeklagt hat, war in gleicher Weise namens der Klagsfirma unterzeichnet. Die Beklagte hat gegen den Wechselzahlungsauftrag eingewendet, daß ein gültig... mehr lesen...