Begründung: Der Kläger ist ein Verein, dessen Mitglieder überwiegend in der Abfall- und Entsorgungswirtschaft tätig sind. Sein Zweck ist unter anderem die Vertretung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder. Die Erstbeklagte betreibt ein Entsorgungsunternehmen, der Zweitbeklagte ist ihr Geschäftsführer. Im Jänner und Februar 2008 stellte die Erstbeklagte mehrmals „Transportmulden" (containerartige Behälter zur Aufnahme von Abfall) auf einem Autobahnparkplatz... mehr lesen...