Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2. 5. 1970 bis 30. 6. 2008 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde zufolge Inanspruchnahme der Alterspension durch den Kläger aufgelöst; seit 1. 7. 2008 bezieht er eine ASVG-Alterspension. Beim Dienstvertrag des Klägers handelte es sich um einen Sondervertrag. Darin wurde die Anwendung einzelner Bestimmungen des Kollektivvertrags für Angestellte der Versicherungsunternehmen-Innendienst (KVI), unter anderem hi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2. 5. 1970 bis 30. 6. 2008 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde zufolge Inanspruchnahme der Alterspension durch den Kläger aufgelöst; seit 1. 7. 2008 bezieht er eine ASVG-Alterspension. Beim Dienstvertrag des Klägers handelte es sich um einen Sondervertrag. Darin wurde die Anwendung einzelner Bestimmungen des Kollektivvertrags für Angestellte der Versicherungsunternehmen-Innendienst (KVI), unter anderem hi... mehr lesen...