Es wird Exekution durch freiwillige Feilbietung der Liegenschaft EZ. 435 KG. U. geführt. Der betreibende Gläubiger ist zu 34/40 und der Verpflichtete zu 6/40 Eigentümer. Das Erstgericht bestimmte den Schätzwert unangefochten mit 1.235.700 S. Im Punkt II, 2 setzte es den Ausrufspreis mit 495.300 S fest. Zu diesem Betrag kam es dadurch, daß es vom Schätzwert die Gesamtbeträge der einverleibten Höchstbetragshypotheken von 758.400 S abzog. Im Punkt 3 ordnete es an, daß jeder Bieter vor ... mehr lesen...