Begründung: Mit dem Urteil des Erstgerichtes wurde das Klagebegehren, die Beklagte sei schuldig, dem Kläger die Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 5. 2003 zu gewähren, abgewiesen. Das Berufungsgericht wies die Berufung des Klägers mit der
Begründung: zurück, das erstgerichtliche Urteil sei dem Klagevertreter - gleichzeitig mit dem Beschuss über die Bewilligung der Verfahrenshilfe und dem Bestellungsbescheid zum Verfahrenshelfer - am 31. 1. 2005 zugestellt worden. Die am... mehr lesen...