Begründung: In seiner Mahnklage begehrte der Kläger 9.600 EUR sA aus einer Teilrechnung vom 16. 3. 2007. Gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl erhob die Beklagte Einspruch mit der
Begründung: , die Rechnung sei dem Grunde und der Höhe nach nicht richtig. Termin für die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung war der 24. 10. 2007. Vor dieser Tagsatzung langte am 12. 10. 2007 ein vorbereitender Schriftsatz des Klägers ein, in dem er das Klagebegehren aufgrund der Schluss... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner Mahnklage begehrte der Kläger 7.200 EUR sA. Gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl erhob die zu diesem Zeitpunkt noch unvertretene Beklagte Einspruch. Vor der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung langte ein Schriftsatz des Klägers ein, in dem er das Klagebegehren auf 16.986,31 EUR sA ausdehnte. Die ordnungsgemäß geladene Beklagte erschien nicht zur Verhandlung am 24. 10. 2007. Über Antrag des Klägers erließ das Erstgericht ein Versäumungsurte... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der am 9. 9. 1999 beim Erstgericht eingelangten Klage führte dieses am 20. 10. 1999 eine erste Tagsatzung durch, in der der anwaltlich vertretenen Beklagten aufgetragen wurde, bis zum 10. 11. 1999 mittels Schriftsatzes eine Sachverhaltsdarstellung und einen Beweismittelantrag "vorzunehmen". Ein derartiger Schriftsatz langte nicht ein. In der weiteren Tagsatzung vom 29. 11. 1999 erhielt die nunmehr von einem anderen Rechtsanwalt vertretene Beklagte neuerlich den... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt die Zustimmung zur Entlassung der beklagten Partei gemäß § 12 Abs 2 Z 1 MutterschutzG. Die klagende Partei begehrt die Zustimmung zur Entlassung der beklagten Partei gemäß Paragraph 12, Absatz 2, Ziffer eins, MutterschutzG. Da die Beklagte zu der für 7. 8. 1998 angesetzten Tagsatzung nicht erschien, fällte das Erstgericht über Antrag der klagenden Partei ein Versäumungsurteil und bestätigte am 5. 10. 1998 dessen Rechtskraft und Vollst... mehr lesen...