Begründung: Der Kläger wurde am 10. 7. 2003 bei einem Verkehrsunfall in Deutschland als Insasse eines vom Erstbeklagten gelenkten, von dessen Vater gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkws verletzt. Der Unfall ereignete sich auf einer kurvenreichen Straße im Freilandgebiet, wobei die Fahrbahn im Unfallbereich 5,7 m breit und in der Mitte mit einer Leitlinie versehen war. Nach dem Besuch einer Diskothek hatten sich der Kläger, der Erstbeklagte und ei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde am 10. 7. 2003 bei einem Verkehrsunfall in Deutschland als Insasse eines vom Erstbeklagten gelenkten, von dessen Vater gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkws verletzt. Der Unfall ereignete sich auf einer kurvenreichen Straße im Freilandgebiet, wobei die Fahrbahn im Unfallbereich 5,7 m breit und in der Mitte mit einer Leitlinie versehen war. Nach dem Besuch einer Diskothek hatten sich der Kläger, der Erstbeklagte und ei... mehr lesen...