Begründung: Der Kläger, ein österreichischer Staatsbürger, brachte gegen die Beklagte, die die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt, am 14. 9. 2007 eine Ehescheidungsklage ein. Soweit es für die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte von Bedeutung ist, brachte er im Wesentlichen vor, er sei seit jeher in Österreich wohnhaft gewesen und habe seinen österreichischen Wohnsitz nie aufgegeben. Der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen bzw sein Lebensmittelpunkt sei s... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein österreichischer Staatsbürger, brachte gegen die Beklagte, die die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt, am 14. 9. 2007 eine Ehescheidungsklage ein. Soweit es für die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte von Bedeutung ist, brachte er im Wesentlichen vor, er sei seit jeher in Österreich wohnhaft gewesen und habe seinen österreichischen Wohnsitz nie aufgegeben. Der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen bzw sein Lebensmittelpunkt sei s... mehr lesen...