Begründung: Der Kläger kaufte im Zeitraum zwischen Februar 2005 und April 2007 über Vermittlung der A***** Invest AG (in der Folge „Invest AG“) A*****-Genussscheine zum Gesamtkaufpreis von 139.910,80 EUR. Die Genussscheine waren von der A***** Gruppe AG (in der Folge „Emittentin“) emittiert worden. Die Beklagte war Hausbank und einziger Kooperationspartner der Invest AG. Alle Kunden wurden dazu angehalten, bei der Beklagten Konto und Depot zu führen. Im Kaufvertrag vom 4. 2. 2005 er... mehr lesen...