Begründung: I. Das Erstgericht hat ein Teilbegehren der Klägerin von 17.892,01 EUR (Gesamtklagebegehren: 246.637,56 EUR) samt 4 % Zinsen seit 10. 12. 2003 abgewiesen. Diese Abweisung ist infolge Nichtanfechtung durch die Klägerin in Rechtskraft erwachsen. Die Klägerin strebt nunmehr in ihrem Rekurs (wiederum) die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von 246.637,56 EUR samt 4 % Zinsen seit 10. 12. 2003 an. Hinsichtlich des rechtskräftig abgewiesenen Teilbegehrens ist ihr Rekurs ... mehr lesen...