Begründung: Mit Urteil vom 20. 8. 1999 wies das Bezirksgericht Salzburg das Begehren des Klägers auf Scheidung aus dem Alleinverschulden der Beklagten ab und schied die Ehe nach § 55 Abs 3 EheG mit dem Ausspruch, dass der Kläger die Zerrüttung überwiegend verschuldet habe. Gegen dieses Urteil erhob der Kläger, soweit sein auf § 49 EheG gestütztes Klagebegehren abgewiesen wurde, Berufung; zugleich ließ er sein hilfsweise auf § 55 EheG gestütztes Scheidungsbegehren - ohne Anspruchsver... mehr lesen...