Begründung: Die klagende Eigentümerin einer Liegenschaft verhandelte mit der beklagten Partei über die Vermietung und den späteren Ankauf der Liegenschaft zur Errichtung eines Verbrauchermarkts. Es wurden verschiedene Vertragsentwürfe ausgetauscht und über den Abschluss eines Optionsvertrags über die Einräumung von Mietrechten verhandelt. In zwei Vorentwürfen der beklagten Partei war eine entgeltliche Optionseinräumung vorgesehen, nicht aber im letzten, am 6. Dezember 2002 übermitte... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hob das der Klage stattgebende Versäumungsurteil (gem. § 399 ZPO idF vor der ZPO-Novelle 2002) des Erstgerichtes auf, überwies die Rechtssache gegen den Erstbeklagten gemäß § 475 Abs 2 ZPO an das Landesgericht Innsbruck und verwies die Rechtssache gegen die Zweitbeklagte zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurück. Es sprach aus, dass der Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei. Nach Vorlage des Aktes mit den Rekur... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hob das die Klage abweisende Urteil des Erstgerichtes auf und verwies die Rechtssache zur ergänzenden Verhandlung und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück. Es sprach aus, dass der Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei. Nach Vorlage des Aktes mit dem Rekurs der beklagten Partei und der Rekursbeantwortung der klagenden Partei zeigte die klagende Partei am 16. 8. 2002 beim Erstgericht die Vereinbarung des "ewigen" Ruhens des Verf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss wurden - in Abänderung erstgerichtlicher Strafbeschlüsse - gemäß § 355 Abs 1 Satz 2 EO eingebrachte Strafanträge der betreibenden Parteien abgewiesen. Insofern sprach das Gericht zweiter Instanz ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands "bei jedem angefochtenen Beschluss 260.000 S" übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Mit dem angefochtenen Beschl... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 20.4.1984 bei der Schlichtungsstelle eingelangten Eingabe begehrten die antragstellenden Mieter Elisabeth S***, Alfred H***, Erich N*** und Adele S*** des dem Antragsgegner Dr.Herwig H*** gehörenden Hauses Wien 16., Ottakringerstraße 23, unter Hinweis darauf, daß sie die auf Grund der Betriebskostenabrechnung für 1983 (zum 1.5.1984) erfolgte Vorschreibung von Wassergebühren in der Höhe von 46.080,58 S bestritten, die Entscheidung darüber, um welchen Betrag d... mehr lesen...
Auf Grund eines für den 10. 12. 1965 fällig gestellten, keinen Protest oder Protesterlaß aufweisenden, auf den Betrag von S 30.000.- lautenden Wechsels, den der Beklagte als Aussteller unterfertigt und mit einem Blankoindossament versehen hatte, erwirkte der Kläger ua gegen den Beklagten am 19. 11. 1968 einen Wechselzahlungsauftrag, gegen den der Beklagte Einwendungen erhob. In diesen führte er aus, daß die Schuld aus dem Wechsel, den Gerda M als Bezogene und ihr Ehemann Spasoje M als... mehr lesen...