Das Erstgericht hat (nach zweimaliger Aufhebung seines Urteiles durch das Berufungsgericht) die auf § 19 Abs. 1 MietG. gestützte Änderungskündigung, betreffend die von der beklagten Partei gepachtete Liegenschaft - bestehend aus einem Gasthause mit einem Wirtschaftsgebäude, einer Scheune und aus landwirtschaftlichen Grundstücken - aufgehoben. Es hat ferner im Urteile mit Beschluß ausgesprochen, daß der Pachtzins für die von der beklagten Partei gepachtete Gastwirtschaft samt landwirts... mehr lesen...