Begründung: Die Ehe der Streitteile ist seit 17. September 1985 aus deren gleichteiligem Verschulden geschieden. Das Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse wurde mit Vergleich vom 3. Dezember 1986 beendet. Nach Punkt 8 dieses Vergleiches bleibt die Liegenschaft EZ 1486 KG Ybbs „aus der Regelung ausgeklammert“. Punkt 10 des Vergleiches zufolge ist „das übrige eheliche Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse (......)......bereits a... mehr lesen...