Begründung: Der Kläger begehrt - nach der Erlassung eines Teilanerkenntnisurteils über den von ihm erhobenen Manifestationsanspruch - die Erhöhung seines Pflichtteils wegen diverser Schenkungen, die sie von den gemeinsamen Eltern zu deren Lebzeiten erhalten habe, von seiner alleinerbenden Schwester um (zuletzt) 35.015,61 EUR; und zwar aus der Verlassenschaft nach dem Vater - nach Anrechnung des Erlasses eines Darlehens an den Kläger durch den Vater - um 15.834,90 EUR (ua wegen der S... mehr lesen...