Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 5. 11. 2002 hat die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch des Klägers auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab 1. 4. 2002 in der Höhe von monatlich 472,11 EUR brutto anerkannt. Bei der Berechnung wurden 110 österreichische und 418 ausländische Versicherungsmonate (345 in Deutschland, 73 in Italien) berücksichtigt; es ergab sich ein zwischenstaatlicher Kürzungsfaktor von 20,833 %. Infolge der Aufnahme einer selb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 5. 11. 2002 hat die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch des Klägers auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab 1. 4. 2002 in der Höhe von monatlich 472,11 EUR brutto anerkannt. Bei der Berechnung wurden 110 österreichische und 418 ausländische Versicherungsmonate (345 in Deutschland, 73 in Italien) berücksichtigt; es ergab sich ein zwischenstaatlicher Kürzungsfaktor von 20,833 %. Infolge der Aufnahme einer selb... mehr lesen...