Entscheidungen zu § 508a Abs. 8 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2005/12/15 6Ob214/05x

Begründung: Zur außerordentlichen Revision der Klägerin: Rechtliche Beurteilung Ob mehrere in Bestand gegebene Objekte eine einheitliche Bestandsache bilden, hängt in erster Linie vom Parteiwillen bei Vertragsabschluss ab (RIS-Justiz RS0020405). Der gemeinsame Verwendungszweck der Bestandobjekte indiziert zwar das Vorliegen einer einheitlichen Bestandsache. Wenn jedoch die Mietverträge zu verschiedenen Zeitpunkten sukzessive abgeschlossen wurden, für die ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.12.2005

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