Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Bezahlung von 50.000 S s.A. und brachte vor: Sie habe mit Vertrag vom 24.März 1973 die Wohnung top.Nr.5 im Haus der Beklagten in Baden, Eichwaldgasse 8 gemietet. Während der Mietdauer habe die Klägerin Investitionen vorgenommen, und zwar habe sie eine neue Einbauküche herstellen, einen neuen Heizkessel für die Etagenheizung installieren und das WC zur Gänze erneuern lassen. Weiters habe sie das Badezimmer mit neuen A... mehr lesen...