Begründung: Die Beklagte ist Eigentümerin eines ca 1910 errichteten Zinshauses. Am 2. Februar 2004 stellte die ehemalige Erstantragstellerin als Hauptmieterin dieses Hauses bei der zuständigen Schlichtungsstelle zur Zahl Schli 1/640/2004 einen Sachantrag auf Feststellung bzw Richtigstellung des Betriebskostenschlüssels gemäß § 17 MRG. Die spätere Zweitantragstellerin, Hauptmieterin eines Geschäftslokals im selben Haus, überreichte ihrerseits am 2. Juni 2004 bei der Schlichtungsste... mehr lesen...
Norm: ZPO §507 Abs4ZPO §507aZPO §521aAußStrG 2005 §68 Abs1
Rechtssatz: Die Beantwortung eines jedenfalls unzulässigen Rechtsmittels ist dem Verfahrensgesetz fremd (so schon 6 Ob 24/05f, 1 Ob 362/97k). Entscheidungstexte 2 Ob 127/07a Entscheidungstext OGH 24.01.2008 2 Ob 127/07a 5 Ob 103/09x Entscheidungstext OGH 15.12.2009 5 Ob 103... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Geschwister und jeweils Dritteleigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** (Einheitswert: 3.415,48 EUR). Die 82-jährige Mutter der Streitteile, deren statistische Restlebenserwartung 7,35 Jahre beträgt, lebt seit 1954 in dem auf der Liegenschaft errichteten Haus. Der Verkehrswert der Liegenschaft mit Berücksichtigung des Wohnrechtes der Mutter und der Wegedienstbarkeit beträgt 45.190 EUR; ohne Wohnrecht und Wegedienstbarkeit beträgt der Verkehrswer... mehr lesen...
Norm: ZPO §507 Abs4
Rechtssatz: Eine vom Kläger erstattete "Äußerung zur Revisionsbeantwortung" ist als unzulässig zurückzuweisen. Entscheidungstexte 2 Ob 238/58 Entscheidungstext OGH 22.10.1958 2 Ob 238/58 5 Ob 688/79 Entscheidungstext OGH 23.10.1979 5 Ob 688/79 Beisatz: Replik der Revisionsbeantwortung (T1) ... mehr lesen...