Begründung: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 18. 9. 2007 wurde der Antrag der am 10. 8. 1985 geborenen Klägerin auf Gewährung von Pflegegeld abgewiesen. Mit der gegen diesen Bescheid rechtzeitig erhobenen Klage begehrte die Klägerin die Gewährung des Pflegegelds der Stufe 2 in gesetzlicher Höhe ab 14. 3. 2007. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens im Wesentlichen mit der
Begründung: , bei der Klägerin liege nur ein durchschnittlicher Pflegebedarf von 3... mehr lesen...