Begründung: Das Erstgericht verurteilte die Beklagte - soweit für das Revisionsverfahren von Relevanz - zur Zahlung von 233.378,31 EUR Zug-um-Zug gegen Rücknahme von 4.200 S*****-Wertpapieren. Obwohl die Klägerin entschlossen gewesen sei, das bestehende Darlehen unter Realisierung nahezu sämtlicher Vermögenswerte weitestgehend zurückzuführen und den Restbetrag konservativ auszufinanzieren, sei ihr von der Beklagten angeraten worden, die vorhandenen Tilgungsträger nicht zur Darlehen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1. Günther Z*****, 2. Mag. Marie Luise B*****, 3. Herbert S*****, 4. Dr. Beatrix S*****, 5. Edeltrud O*****, 6. Maria K*****, beide *****, 7. Diözese G*****, 8. Anna Maria S*****, 9. Pauline K*****, beide *****, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Aktiengesellschaft ist Gesamtrechtsnachfolgerin einer GmbH, die wiederum Gesamtrechtsnachfolgerin einer anderen GmbH war. Muttergesellschaft ist eine Bank AG. Die Vorgängergesellschaft der Rechtsvorgängerin der klagenden Partei erwarb zwei Liegenschaften mit den Adressen J***** 41 und 43 im Zuge der kridamäßigen Verwertung durch einen Masseverwalter. In der Folge verkaufte die Rechtsvorgängerin der klagenden Partei diese Liegenschaften an die beide... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18. Juli 2008 eröffnete das Erstgericht das Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des einzigen Gesellschafters und Geschäftsführers der Beklagten, einer Gesellschaft mbH. Der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Mit am 12. Dezember 2007 zugestellten und unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Landesgerichts Wels vom 24. Oktober 2007, wurde der Schuldner verpflichtet, seiner geschiedenen Ehegattin eine Ausgleichszahlung von 56.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Evelyne S*****, vertreten durch Mag. Eva Holzer-Waisocher, Rechtsanwältin in Graz, gegen die beklagte Partei Mag. Willi S*****, vertreten durch Dr. Hannes K. Müller, Rechtsanwalt in Graz, ... mehr lesen...