Entscheidungsgründe: Am 21. 2. 2003 kam es auf der Ettenauer Landesstraße in Oberösterreich zu einer Frontalkollision zwischen einem von Michael H***** gelenkten PKW und einem vom Erstbeklagten gelenkten, vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei einem deutschen Versicherungsunternehmen haftpflichtversicherten LKW. Michael H***** wurde bei dem Unfall getötet. Das überwiegende Verschulden im Ausmaß von zwei Drittel trifft den Erstbeklagten. In diesem Umfang haben die beklagten Parteien f... mehr lesen...