Begründung: Das Erstgericht wies das auf Zahlung von 12.000 EUR sA an Schmerzengeld sowie Feststellung der Haftung der Beklagten für alle künftigen Schäden aus der Operation vom 26. August 2005 gerichtete Begehren der Klägerin ab. Die Klägerin sei vor dem (lege artis erfolgten) Eingriff ausreichend aufgeklärt worden; eine nicht von ihrer Zustimmung getragene Operationserweiterung habe nicht vorgelegen. Das Berufungsgericht gab der gegen dieses Urteil erhobenen Berufung der Klägerin ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Wohnbauvereinigung erwarb die Liegenschaft EZ 621 GB ***** zu Bauzwecken. Sie erhielt mit Bescheid vom 17. 7. 1998 die Baubewilligung für die Errichtung der Wohnanlage „K*****“ auf dem Grundstück Nr 188 dieser Liegenschaft. Dort errichtete die Beklagte in der Folge die „Reihenhausanlage K*****“ (Liegenschaftsadresse *****). Es handelt sich dabei um 2 reihenhausartige Gebäudegruppen zu je 3 Wohneinheiten. Jede Wohneinheit weist eine Wohnnutzfläche von rund 88... mehr lesen...