Begründung: Die klagende Partei kündigte der beklagten Partei ein Geschäftslokal zum 31. 12. 2000 auf und begehrte die Übergabe des geräumten Lokals. Die beklagte Partei betreibe im Mietobjekt illegale Glücksspiele, weshalb das "Kartenkasino" auch behördlich geschlossen worden sei. Durch die aus diesem Anlass veröffentlichten Presseberichte sei großer Schaden für den Ruf des Gesamtobjekts entstanden. Die Veranstaltung illegaler Glücksspiele stelle eine eigenmächtige Änderung des v... mehr lesen...