Begründung: Die Streitteile sind jeweils Alleineigentümer benachbarter Grundstücke. Zugunsten des Grundstücks der Klägerin ist ob dem Grundstück des Beklagten gemäß Dienstbarkeitsvertrag vom 11. 1. 1974 die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens im C-Blatt einverleibt. In der Natur handelt es sich bei diesem Dienstbarkeitsweg um einen ca 3 m breiten geschotterten Weg als Zufahrtsstraße zum Haus der Klägerin, der in die Landeshauptstraße einmündet. Nach dem Dienstbarkeitsvertrag ist de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der zu IR 608.499 registrierten Wortmarke „DIESEL“ und der zu IR 608.500 registrierten Wortbildmarke mit dem Wortbestandteil „Diesel“. In den Schutzbereich der Marken fallen unter anderem Uhren. Mit Bescheid vom 12. Juli 2004 bewilligte das Zollamt Villach der Klägerin nach Art 5 der VO (EG) Nr 1383/2003 (ProduktpiraterieVO) ein Tätigwerden der Zollbehörden bei Auffinden von „rechtsverletzenden Waren“. Diese Bewilligung wurde mehrfach... mehr lesen...